Z o o t o p o l i s … Kay Fischer ./. Walt Disney
… Geschichte eines Titels, einer Idee …
Und was sagt die Presse?
Obwohl der Film “Zoomania” (…) heißt, verkauft Disney Merchandisingware zu
diesem Film mit dem Namen “Zootopolis” … (ohne “R”).
Aufgrund der Gesamtsituation und des öffentlichen Interesses stelle ich,
der Autor Kay Fischer, diesen Auszug zur Verfügung.
Interessierte und Autoren, die ebenfalls ein Kunstwort als Titel nutzen
(werden), finden hier erste Informationen zum Selbststudium …
Anmerkung: Aus Datenschutzgründen wurden bestimmte Angaben wie z. B. Namen und Email-Adressen aus der Korrespondenz ausgeblendet. Die hier gezeigten Anbieter / Buchhändler / Screenshots etc. dienen nur der Dokumentation und verstehen sich ausdrücklich nicht als Werbung.
Das Buch „Zootopolis” erschien (mit ISBN) zuerst 2010 und wurde 2012 überarbeitet neu aufgelegt. Nach meinen Recherchen gab es, soweit feststellbar, weltweit zuvor kein Buch und keine Marke mit diesem Titel. Das Buch ist im In- und Ausland in der jeweiligen Landeswährung lieferbar.
Es folgen nun Beispiele für Deutschland, Australien und Großbritannien…
Im Oktober 2013 erreichte mich diese Email von einer Kanzlei :
—– Original Message —–
From: <…>
To: <wellhornboot@kayfischer.de>
Sent: Thursday, October 10, 2013 9:58 AM
Subject: Nachricht via Kontaktformular
> Diese Nachricht wurde am 10.10.2013 um 09:58h gesendet.
> Folgende Werte wurden angegeben:
>
> Name: …
> E-Mail: …
>
> Nachricht:
>
> Sehr geehrter Herr Fischer,
> eine Mandantin unseres Büros möchte gerne den Titel ZOOTROPOLIS
> (also mit \”R\”)als Titel eines Animationsfilmes nutzen,der in einer Stadt
> spielt,die nicht von Menschen,sondern von Tieren bewohnt ist. Unseres
> Erachtens ist der Begriff als Zusammensetzung von ZOO und POLIS rein
> beschreibend, allerdings möchte unsere Mandantin im Vorfeld schon
> Probleme ausräumen und möchte höflichst anfragen,ob Sie gegen eine
> solche Benutzung etwas einzuwenden hätten.
> wir sehen ihrer baldigen Nachricht mit großem Interesse entgegen und
> bedanken uns schon im Voraus für die wohlwollende Überprüfung dieser
> Anfrage.
> Mit freundlichen Grüßen
> …
> …
>
> —- Ende der automatisch generierten eMail —-
>
Darauf antwortete ich wie folgt:
—– Original Message —–
From: “Kay Fischer” <wellhornboot@kayfischer.de>
To: <…>
Cc: <…>
Sent: Friday, October 11, 2013 10:34 PM
Subject: Re: Ihre Titel-Anfrage “Zoot(r)opolis (Nachricht via
Kontaktformular)
> Sehr geehrter Herr …,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Tatsächlich bin ich dagegen, daß Sie meinen Titel “Zootopolis” mit nur
> einem Buchstaben Unterschied für das Filmprojekt Ihrer Mandantin
> nutzen lassen.
> Ihre Mandantin verfolgt ja ein eigenes Projekt – und nicht die
> Verfilmung meines Buches.
>
> Titel müssen sich klar voneinander unterscheiden, egal, wie sie sich
> erklären oder zu interpretieren sind. Das hat nicht nur Urhebergründe,
> sondern ist auch für den Kunden wichtig, um Produkte sofort
> auseinanderhalten zu können.
> Zudem wird in meinem Buch “Zootopolis” auf Seite 44 auch Bezug auf
> “Metropolis” genommen. Meine Titelwahl war Absicht, da “Zootopolis”
> den “Zoo der Zukunft” behandelt und ähnlich futuristisch zu verstehen
> ist wie der erwähnte Titel / Film von Fritz Lang. Auf das “R” hatte
> ich seinerzeit verzichtet, um die Schreib- und Sprechweise zu vereinfachen.
>
> Ich bedaure das, kann Ihr Anliegen gut verstehen, bitte aber um
> Verständnis.
> Sollte sich jedoch eine Verfilmung meines Buches ergeben, können wir
> gerne wieder ins Gespräch kommen.
>
> Für Ihre Projekte wünsche ich Ihnen und Ihrer Mandantin viel Erfolg –
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> K a y F i s c h e r
>
> www.kayfischer.de
Im Laufe der mir weiter zugetragenen Korrespondenz fragte ich, wer die Mandantin sei und bekam folgende Antwort von der Kanzlei :
Betreff: AW: Ihre Titel-Anfrage “Zoot(r)opolis)” –
Unser Zeichen: G26381/DE REC und M34233/EU
> Sehr geehrter Herr Fischer,
> vielen Dank für Ihre Email vom 11. Juni 2014.
> Die hier in Frage stehende mögliche Titelverwendung wird durch die Firma
> Walt Disney Company erfolgen. Der geplante Titel wird „ZOOTROPOLIS” sein
> und wird eine dystopische Welt (ähnlich der Geschichte „1984″ von George
> Orwell) mit Tieren beschreiben ….
Es folgte eine sehr lange und schwierige Korrespondenz.
Viele Fakten wurden dabei verdreht, bewusst Dinge ausgelassen bzw. ein einseitiger Fesselvertrag mit einer geringen Geldsumme angeboten.
Es kam deshalb zu keiner Einigung.
> Laut Markengesetz reicht das „R” nicht aus, um aus der Verwechslungsgefahr herauszukommen.
>> Letztendlich war / bin ich gegen die Verwendung des Titels (mit und ohne „R”)durch Dritte, zumal sie in keinem direkten Zusammenhang mit meinem Buch steht. Insbesondere Film und Buch gelten hier insofern als gleiche Werkgattung, da man immer von der Verfilmung eines Buches ausgeht. Dies ist national und international zu verstehen. Der Kanzlei wurde dies mitgeteilt.
>> Trotzdem meldete Disney den Titel überall für seinen Film und für viele andere Produkte (Bücher, Merchandising etc.) hinter meinem Rücken an.
Es folgen nun Screenshots von Seiten, die für jeden im Internet frei zugänglich
sind …
Und wie geht es weiter?
>> Einige Länder nehmen in der praktischen Verwendung des Titels inzwischen das “R” heraus, möglicherweise, weil sich das Wort dann glatter liest und spricht. In Frankreich empfahl man sogar, sich für “Zootopolis” zu entscheiden und auch im englischsprachigen Raum liest man von “Zootopolis policeforce” …
>> Obwohl der Film in Deutschland “Zoomania” heißt, bietet Disney Merchandisingware zu dem Film (hier: Trinkflasche) mit Kay Fischers Titel “Zootopolis” (bewusst ohne “R”) an. Nach meinem Einspruch schrieben mir Disneys Anwälte, dass meine “offensichtlich unbegründete Abmahnung einen Wettbewerbsverstoß darstelle … und Basis eines möglichen Schadensersatzanspruches einschließlich der entstehenden Anwaltskosten gegen mich sei…”
>> Etliche Leser sagen, dass Disney sich des Titels “Zoot(r)opolis” bemächtigt hat … es entsteht der Eindruck, daß nur “proforma” angefragt wurde … > Zitat eines Lesers: “Die Gegenseite schafft Fakten und lässt es darauf ankommen, ob der Gegner das Geld für eine Klage aufbringt.”
>> Ich, der Autor Kay Fischer, sehe mich deutlich im Urheberrecht verletzt und
letztlich übergangen, während der US-Konzern mit dem Titel einen erheblichen Gewinn erwirtschaftet …
>> Auch wenn der Film in Deutschland “Zoomania” heißt, blockiert Disney den Titel “Zoot(r)opolis” weltweit, auch in Deutschland, von 2013 bis 2023 (s.o. Verwechslungsgefahr). Die Taktik des Konzerns ist offenbar, das Urheberrecht nach einer Absage mit Anmeldungen für sämtliche Wirtschaftsprodukte zu umgehen und so die Vermarktungsrechte für sich allein in vollem Umfang zu sichern – auch für Film und Buch. Welcher Autor meldet schließlich seinen Buchtitel über die ISBN hinaus für Krawattennadeln, Trinkbecher, T-Shirts … an? Durch Disneys Verhalten ist die Weitervermarktung des Buches “Zootopolis” – juristisch gesehen – kaum bzw. nicht mehr möglich. Dieses bewusste Vorgehen wird daher von vielen Lesern, gerade wegen meiner Absage, de facto als Diebstahl bezeichnet.
Eine Leserin sagt:
“Disney hat nicht nur den Titel geklaut, sondern auch eine Grundidee des
Buches von Fischer übernommen: Sämtliche Tiere der Welt leben auf einer
Insel in der Zukunft … einem Zoo der Zukunft mit Klimazonen … es gibt
sogar ein Tier-Museum!”
Die Presse …
>> Sehr viele Zeitungen / Zeitschriften / Internet-Portale wurden ab 2015 informiert. Inzwischen berichteten nicht nur “GT-Worldwide, das deutsche Online-Magazin für politische Kultur” und “Movie Jones”, sondern es tauchen sogar in russischen Medien Berichte auf (z.B. “Regnum”), siehe Artikel im P r e s s e c h o … und auf der Z o o t o p o l i s – S e i t e … (erreichbar über “Hauptseite”). Weitere, kleinere Artikel finden sich auch in der “Borkumer Zeitung” und in der “Berliner Woche”.
Da auch die gängigen, großen Medien (überregionale Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) informiert wurden und nach erstem Interesse auf merkwürdige Art plötzlich Abstand von dem Thema nahmen, drängt sich inzwischen der Verdacht einer wirtschaftlichen Abhängigkeit bestimmter Medien auf (Disney ist überall ein großer Anzeigenkunde).
>> Eine anwaltliche Begleitung findet statt …
(c) Kay Fischer 2013 – 2017 … letzte Aktualisierung am 08.10.2017